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Auto aus dem Ausland importieren: Steuerpflichten in Deutschland verstehen

Das Auto aus dem Ausland importieren ist für viele Autoliebhaber, Auswanderer oder Heimkehrer eine attraktive Option. Ob wegen günstigerer Preise, exklusiver Modelle oder persönlichen Erinnerungswerten – der Import eines Fahrzeugs kann viele Gründe haben. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. Besonders die Steuerpflichten in Deutschland sorgen bei vielen Importeuren für Unsicherheit. Wer sich jedoch rechtzeitig informiert, kann sich vor hohen Nachzahlungen und Problemen mit dem Zoll oder der Zulassungsstelle schützen.

In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle relevanten Steueraspekte beim Auto aus dem Ausland importieren. Wir klären, welche Steuern anfallen, wann und wie sie bezahlt werden müssen, welche Dokumente benötigt werden und worauf besonders zu achten ist.

Der Artikel richtet sich sowohl an Privatpersonen, die einen PKW innerhalb der EU oder aus einem Drittstaat nach Deutschland überführen möchten, als auch an Händler, die regelmäßig Fahrzeuge importieren.

Dabei werden wir die verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen klar und verständlich darstellen – von der Einfuhrumsatzsteuer über die Kfz-Steuer bis hin zur Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichem Erwerb.

Wer sein Auto aus dem Ausland importieren möchte, sollte sich also nicht nur mit den technischen Anforderungen und dem Zulassungsverfahren beschäftigen, sondern auch die steuerliche Seite keinesfalls vernachlässigen. Denn die deutschen Behörden sind in diesem Bereich sehr genau – Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe.

Welche Steuern fallen beim Autoimport nach Deutschland an?

Beim Auto aus dem Ausland importieren sind unterschiedliche Steuerarten relevant – je nachdem, ob das Fahrzeug aus einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Staat stammt.

1. Innerhalb der EU:
Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs in einem EU-Land fällt in Deutschland die sogenannte Erwerbsbesteuerung an. Diese ist vergleichbar mit der Umsatzsteuer und beträgt 19 %. Als „neu“ gilt ein Fahrzeug, wenn es weniger als 6.000 Kilometer gefahren wurde oder jünger als sechs Monate ist.

2. Aus Drittländern (z. B. USA, Schweiz):
Hier wird beim Auto aus dem Ausland importieren die Einfuhrumsatzsteuer fällig, ebenfalls 19 %. Zusätzlich verlangt der deutsche Zoll einen Zollsatz von etwa 10 % für Autos. Diese Steuer wird bei der Einfuhr erhoben und ist Voraussetzung für die Weiterverarbeitung des Fahrzeugs (z. B. Anmeldung).

Für Oldtimer (mindestens 30 Jahre alt) gelten Sonderregelungen – hier beträgt der Zoll nur 0 % und die Einfuhrumsatzsteuer lediglich 7 %.

Anmeldung und Kfz-Steuer: Das müssen Sie wissen

Nach dem erfolgreichen Auto aus dem Ausland importieren und der technischen Abnahme muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Damit beginnt auch die Pflicht zur Zahlung der Kfz-Steuer.

Diese wird jährlich fällig und richtet sich nach Hubraum, Emissionswerten und Kraftstoffart. Bei Fahrzeugen mit hohem CO₂-Ausstoß kann die Steuer entsprechend höher ausfallen.

Achtung: Die Anmeldung ist nur mit einer gültigen Steuerbescheinigung vom Hauptzollamt möglich. Ohne diese Bescheinigung erhalten Sie kein Kennzeichen.

Das wichtigste Dokument: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wer ein Auto aus dem Ausland importieren will, braucht die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese wird vom Zoll ausgestellt, sobald alle Steuern korrekt entrichtet wurden. Sie ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland.

Die Bescheinigung bestätigt, dass es keine steuerlichen oder zollrechtlichen Einwände gegen das importierte Fahrzeug gibt. Händler, aber auch private Käufer sollten dieses Dokument gut aufbewahren, da es auch bei eventuellem Weiterverkauf des Fahrzeugs benötigt wird.

Wann muss die Steuer bezahlt werden?

Die Steuerpflicht entsteht grundsätzlich zum Zeitpunkt der Einfuhr oder des Erwerbs des Fahrzeugs. Das bedeutet: Beim Auto aus dem Ausland importieren muss die Steuer gezahlt werden, sobald das Fahrzeug in Deutschland ankommt – unabhängig davon, ob es bereits angemeldet wurde oder nicht.

Versäumen Sie die fristgerechte Zahlung, riskieren Sie hohe Bußgelder, Verzugszinsen oder sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs durch den Zoll.

So funktioniert die Einfuhranmeldung beim Zoll

Für alle Fahrzeuge aus Drittländern muss eine sogenannte Zollanmeldung abgegeben werden. Dabei handelt es sich um eine formale Anmeldung, bei der der Wert, das Herkunftsland und die technischen Daten des Fahrzeugs angegeben werden.

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Zoll eine Zahlungsaufforderung. Erst nach Begleichung der Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) dürfen Sie das Fahrzeug offiziell nach Deutschland verbringen und im Inland bewegen.

Wer sein Auto aus dem Ausland importieren will, sollte sich also vorab mit dem zuständigen Zollamt in Verbindung setzen – idealerweise noch vor dem Transport des Fahrzeugs.

Tipps zur steuerlich sicheren Fahrzeugbewertung

Die Höhe der Einfuhrabgaben richtet sich nach dem Fahrzeugwert. Um diesen korrekt zu ermitteln, sollten Sie eine Rechnung oder einen Kaufvertrag vorlegen können. Achten Sie darauf, dass darin alle wesentlichen Daten enthalten sind: Fahrzeugmodell, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Kaufpreis und Datum.

Fehlt ein offizieller Kaufnachweis, schätzt der Zoll den Wert anhand von Vergleichswerten – in der Regel zum Nachteil des Importeurs. Wer ein Auto aus dem Ausland importieren möchte, sollte also immer auf transparente Dokumentation achten.

Steuerfreiheit und Ausnahmen – was ist möglich?

In bestimmten Fällen kann ein Auto aus dem Ausland importieren steuerfrei erfolgen. Etwa wenn das Fahrzeug im Rahmen eines Umzugs eingeführt wird – dann spricht man von einem Übersiedlungsgut. Voraussetzungen:

  • Der Importeur hat mindestens 12 Monate im Ausland gelebt.
  • Das Fahrzeug war mindestens 6 Monate im Besitz und in Nutzung.
  • Das Fahrzeug wird nicht innerhalb von 12 Monaten verkauft oder verliehen.

In solchen Fällen entfällt die Einfuhrumsatzsteuer – jedoch nicht die spätere Kfz-Steuer.

Fazit: Steuerliche Klarheit spart bares Geld

Das Auto aus dem Ausland importieren bietet viele Vorteile – vom Preisvorteil über Modellvielfalt bis hin zur emotionalen Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug. Doch gerade die steuerlichen Pflichten in Deutschland erfordern sorgfältige Planung und Vorbereitung.

Wer sich rechtzeitig informiert, kann unnötige Kosten und Ärger mit den Behörden vermeiden. Wichtig ist: Jede Einfuhr ist individuell. Die Herkunft des Fahrzeugs, sein Alter, der Kaufpreis und der Einfuhrweg beeinflussen maßgeblich die steuerliche Behandlung.

Sorgen Sie dafür, dass beim Auto aus dem Ausland importieren alle Unterlagen vollständig sind, und holen Sie bei Bedarf fachkundigen Rat – beispielsweise durch einen Steuerberater oder eine spezialisierte Importagentur. So wird Ihr Fahrzeugimport nicht nur erfolgreich, sondern auch steuerlich korrekt.

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